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Februar 21, 2020

Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte im Notdienst

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

heute wenden wir uns mit sehr wichtigen Informationen an Sie.

Aktuell vollzieht sich ein tiefgreifender struktureller Wandel in der Tiermedizin. Aufgrund stark gestiegener Kostenstrukturen zur Aufrechterhaltung der freiwilligen Verpflichtung zu einer ständigen Notdienstpräsenz, geben in ganz Deutschland immer häufiger Tierkliniken ihre Klinikzulassung ab. Dadurch verschlechtert sich die Versorgungslage für Sie und Ihre Tiere. Schon jetzt gibt es in Deutschland Regionen, in denen Patientenbesitzer im Notfall keinen Ansprechpartner mehr finden und weite Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, um ihrem Tier im Notdienst helfen zu lassen. Dadurch steigen die Patientenzahlen in unserem Notdienst deutlich an, was mitunter zu längeren Wartezeiten, als auch zu einem erhöhten Stresslevel bei unseren Mitarbeitern im Notdienst führt.

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Bundesverordnung, die von der Bundesregierung erlassen wird und für alle Tierärzte in Deutschland bindend ist.

Um dem Trend des „Kliniksterbens“ Einhalt zu gebieten, tritt mit Beschlussfassung der Bundesregierung und der Zustimmung des Bundesrates vom 20.12.2019 die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ in Kraft. In dieser werden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.  

Nutzen Sie als Tierhalter den tierärztlichen Notdienst, dann betrifft Sie dies wie folgt:

Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen außerhalb der regulären Sprechzeiten im Rahmen des tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, fällt eine verpflichtende Notdienstgebühr in Höhe von 50,- Euro (zzgl. MwSt) an. Werden mehrere Tiere eines Tierhalters in der gleichen Angelegenheit vorgestellt, so wird diese Gebühr nur einmal erhoben. Je nach Aufwand können Leistungen im Notdienst mit erhöhten Gebühren bis zum vierfachen Gebührensatz abgerechnet werden.

Wir möchten als Tierklinik Oberhaching auch weiterhin rund um die Uhr Ansprechpartner für Notfälle aus der gesamten Region bleiben und setzen uns deshalb mit aller Kraft für den Erhalt des Notdienstes ein. Dies erfordert ein komplexes Schichtsystem und hohe Bereitstellungskosten für Personal, das auch anwesend ist, wenn keine Notfälle kommen. Die gesetzlich verbindlich umzusetzende Notdienstgebühr ist dafür gedacht, den Notdienst kostendeckend zu gestalten. Verstoßen wir gegen diese Verordnung können uns durch die Tierärztekammer erhebliche Strafmaßnahmen auferlegt werden.

Unsere regulären Terminsprechstunden sind Montag bis Freitag von 8:00-20:00. Außerhalb dieser Zeiten, sowie an Feiertagen und Wochenenden, fällt ab sofort die gesetzlich vorgeschriebene Notdienstgebühr an.

Im Interesse eines weiterhin vertrauensvollen Miteinanders und zum Wohle unserer tierischen Patienten bitten wir anzuerkennen, dass die Einführung der Notdienstgebühr kein Alleingang der Tierklinik Oberhaching darstellt, sondern die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zur Einführung dieser Notdienstgebühr ist.

Wir weisen unsere Kunden regelmäßig darauf hin, den Abschluss einer Tierkrankenversicherung zu überdenken, um im Notfall kostenseitig abgesichert zu sein. Auf unserer Webseite finden Sie unter „News“ mögliche Anbieter.

Hier finden Sie die Ankündigung der Änderung der Gebührenordnung seitens der Landestierärztekammer Bayern:

https://www.bltk.de/news/news-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=841&cHash=9903279cf7459ae97dc279c99098c050

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Ihr Team der Tierklinik Oberhaching