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August 20, 2020
Anpassung der Notdienstzeiten an die Gebührenordnung für Tierärzte
Liebe Patientenbesitzer,
mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im tierärztlichen Notdienst, die im Februar 2020 in Kraft getreten ist, wurden auch die Zeiten neu festgesetzt, zu denen die Notdienstgebühren gelten:
- Das Wochenende beginnt Freitags lt. GOT offiziell um 18:00 Uhr (Tierklinik Oberhaching 21:00 Uhr) und endet am folgenden Montag um 8:00 Uhr.
- An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
- Wochentags beginnt der Notdienst lt. GOT offiziell um 18:00 Uhr (Tierklinik Oberhaching 21:00 Uhr) und endet am darauffolgenden Morgen um 8:00 Uhr.
In diesen Notdienstzeiten gelten die neuen gesetzlich festgelegten Gebühren für den tierärztlichen Notdienst:
- Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.o.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% (bis Ende 2020 16%) Mehrwertsteuer dazu. - Mindestsatz (GOT): Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
- Höchstsatz (GOT): Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die Anpassungen unserer Notdienstzeiten an die gesetzlich vorgegebenen Zeiten ab 01. September 2020 & hoffen natürlich, dass Ihr Vierbeiner gesund bleibt.
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