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Illegaler Welpenhandel und Import von Hunden/Katzen aus dem Ausland
Schon vor der Corona Pandemie boomte der illegale Welpenhandel aus dem Ausland. Tiere wurden zu Spottpreisen über das Internet angeboten. Meist ohne ausreichenden Impfschutz und teils in verheerendem Zustand wurden die Tiere nach Deutschland gebracht. Durch die Corona Pandemie hat sich diese Lage weiter verschärft. Die Nachfrage ist deutlich gestiegen. Es gibt ca. 30% neu angeschaffte Tiere in Deutschland seit Beginn der Pandemie. Damit ist auch die Anschaffung von Hunden und Katzen aus Drittländern und über den ausländischen Tierschutz deutlich angestiegen.
Leider ist dadurch in einer deutschen Tierklinik vor kurzem ein mit Tollwut infiziertes Tier vorgestellt worden.
Auch unsere Tierklinik bleibt von dieser Problematik nicht unberührt. Abgesehen vom erhöhten Patientenaufkommen sehen auch wir tagtäglich junge Welpen aus dem Ausland, welche deutliche zu früh von ihren Müttern getrennt wurden, mit unzureichendem Impfschutz oder schwer krank importiert wurden. Wie die Zuchttiere aussehen und unter welchen Umständen diese gehalten werden, mag man sich kaum vorstellen.
Die Kosten, die im Krankheitsfall auf die Tierbesitzer zukommen sind oft immens, die Krankenversicherungen greifen zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht und die Tiere sind teilweise nicht mehr zu retten.
Wir als Tierklinik weisen darauf hin, dass wir diese kriminellen Vorgänge in keiner Weise unterstützen. Nur mit konsequenter Aufklärung, sinkenden Käuferzahlen und Rückverfolgung der Züchter über das Veterinäramt kann der Welpenhandel eingedämmt werden.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich bitte ausreichend, bevor Sie sich einen Welpen anschaffen.
- Kaufen Sie keine Hunde über das Internet, bei Kauf aus einer Zucht: Besuchen Sie den Züchter vor Ort und lassen sich die Unterbringung der Welpen und des Muttertieres zeigen; ein seriöser Züchter hat nichts zu verbergen.
- Eine Abgabe von Welpen unter 8 Wochen ist unzulässig.
- Bei Verkauf von Hunden innerhalb von Europa ist eine Überschreitung der Grenzen erst ab einem Alter von 15 Wochen möglich; die Tiere müssen einen gültigen Tollwutimpfschutz haben, diese Impfung ist erst ab einem Alter von 12 Wochen zugelassen und hat einen vollständigen Impfschutz nach 21 Tagen, sprich mit 15 Wochen. Die Tiere müssen mittels Microchip gekennzeichnet sein und einen EU-Heimtierausweis mit sich führen.
- Bei Import aus Drittländern oder außerhalb der EU können gegebenenfalls noch schärfere Regeln, wie z.B. ein Tollwut-Antikörpertiter als Nachweis für einen Tollwutimpfschutz oder eine Gesundheitsuntersuchung vom Amtstierarzt gefordert werden.
- Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die Einreisebestimmungen in jedem Fall gelten, auch wenn Sie ein verwahrlostes oder hilfsbedürftiges Tier retten wollen oder ihm helfen wollen.
Auch hier müssen Sie sich über die Einreisebestimmungen informieren. - Achten Sie auf Krankheitsanzeichen, übernehmen und zahlen Sie niemals für einen offensichtlich kranken Welpen, informieren Sie in diesem Fall das Veterinäramt.
- Bei Übernahme von Hunden oder Katzen aus dem Tierschutz lassen Sie sich bitte vorher über Reisekrankheiten aufklären. Die Tiere sollten vom Tierschutz vollständig geimpft und auf Reisekrankheiten getestet sein.
Auch wir sehen uns gezwungen unseren Beitrag hierzu zu leisten:
- Bei Erstvorstellung wird von uns der EU-Heimtierausweis und die Kennzeichnung überprüft, bei Hunden aus Deutschland der Impfpass.
- Sollte Ihr Tier vor kurzem aus dem Ausland importiert worden sein und keinen gültigen Tollwutimpfschutz besitzen, wird zum Schutz unserer eigenen Mitarbeiter jegliche Behandlung des Tieres abgelehnt; Ausnahmen werden ausschließlich bei lebensbedrohlichen Notfällen gemacht. Ob es sich bei ihrem Tier um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt, unterliegt der Einschätzung unserer Tierärzte.
- Handelt es sich um illegalen Import, sind wir gezwungen dies beim Veterinäramt zu melden, ggf. wird in diesem Fall ein Bußgeld und eine Quarantäne der Tiere angeordnet.
- Bei Verdacht auf hoch ansteckende Viruserkrankungen, wie z.B. Parvovirose oder dem Staupevirus, kann es zu besonderen Hygienemaßnahmen kommen. Bis die Diagnose gestellt ist werden Sie zur Behandlung an eine andere Klinik verwiesen, da unsere Infektionsstation für solche Sonderfälle nicht ausgelegt ist und wir die anderen stationären Patienten schützen müssen.
Wir als Tierklinik finden es sehr schade, dass es in dieser Gesellschaft so weit gekommen ist.
Der Tierschutz sollte immer an erster Stelle stehen. Umsetzen können wir diesen nur, indem wir den Import von kranken und unzureichend behandelten Tieren aus dem Ausland unterbrechen.
Wir bitten hierbei um ihre Mithilfe und hoffen auf Verständnis bezüglich unserer Maßnahmen.
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