Wer zahlt für die Unterbringung und Behandlung von Fundtieren?
Eben war er noch da und plötzlich ist er weg. Ganz egal ob Hund oder Katze – es kommt leider oft genug vor, dass sie sich vor Schreck, in Folge eines Autounfalls, aus Neugierde und tierischer Abenteuerlust einfach auf und davon machen und stunden-, tage-, manchmal sogar monatelang nicht nach Hause kommen.
In vielen Fällen werden die Ausreißer jedoch schnell gefunden und können wohlbehalten an ihre glücklichen Besitzer zurück vermittelt werden. Was aber wenn das gefundene Tier verletzt ist, dringend Hilfe benötigt und der Halter so schnell nicht ausfindig gemacht werden kann?
Kann man als Finder ein solches Tier einfach zum nächsten Tierarzt oder zu uns in die Tierklinik bringen, ohne die Rechnung zahlen zu müssen?
Und muss der Tierhalter, wenn er denn ermittelt werden kann, die Behandlungskosten tragen, auch wenn er gar nicht über die Behandlung informiert werden und seine Zustimmung geben konnte?
Seit 1996 gibt es dazu eine gesetzliche Regelung. Hierin ist auch definiert, welche Tiere Fundtiere sind, und welche nicht. Wildtiere übrigens gehören nicht dazu. Wer Wildtiere an sich nimmt, macht sich im ungünstigsten Fall sogar der Wilderei schuldig. Wer ein krankes Wildtier findet, benachrichtigt am besten die Polizei, die den zuständigen Revierinhaber informiert.
Für Fundtiere ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig
Fundtiere sind verlorene oder entlaufene Tiere, die üblicherweise als Haustier gehalten werden. Für diese Tiere ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sie muss für die Unterbringung und gegebenenfalls auch für die medizinische Behandlung eines Fundtieres sorgen. Diese Verpflichtung der Gemeinde besteht allerdings nur, solange kein Halter bekannt ist, oder ein Behandlungsvertrag zwischen dem Finder und dem behandelnden Tierarzt geschlossen wurde.
Finden Sie also ein offensichtlich entlaufenes Haustier, sind Sie als Finder in gewisser Weise auch für das Tier verantwortlich. Sie müssen den Fund in jedem Falle umgehend bei der Gemeinde oder der Polizei anzeigen – das Tier einfach mitzunehmen wäre „Fundunterschlagung“! Wenn Sie sich nicht selber um das Tier kümmern wollen oder können, haben Sie das Recht, das Tier bei der Gemeinde abzugeben. Damit geht die Verantwortung für das Tier an die Gemeinde über. Die Gemeinde muss nun für die Unterbringung und falls nötig auch für die medizinische Behandlung sorgen.
Aber Achtung: Wenn Sie das Tier ohne Rücksprache mit der Gemeinde im Tierheim abgeben oder von einem Tierarzt behandeln lassen, muss die Gemeinde die Kosten für die Unterbringung und Versorgung nicht übernehmen. Einzige Ausnahme: In einem Notfall, nachts oder am Wochenende dürfen Sie ein verletztes und behandlungsbedürftiges Tier auch ohne vorherige Benachrichtigung der Gemeinde zur Behandlung zu einem Tierarzt oder in die Tierklinik bringen. Dies muss dann allerdings der Gemeinde schnellstmöglich per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.
Wird das Tier tot aufgefunden ist nicht die Gemeinde, sondern die örtliche Feuerwehr oder die Polizei zuständig. Bitte rufen Sie in solch einem Fall direkt dort an.
Der Tierhalter wird ermittelt
Beim Tierarzt und in der Tierklinik wird das Tier nicht nur tiermedizinisch versorgt; es wird auch überprüft, ob das Tier tätowiert oder gechippt ist; oft kann so doch noch der Halter ermittelt und benachrichtigt werden. Tierbesitzer sollten bei Routinebesuchen beim Tierarzt immer kontrollieren lassen, ob Chip oder Tätowierung auch lesbar sind.
Leider erleben wir es hier in der Tierklinik nur allzu oft, dass die Freude der Tierhalter über das Wiederauffinden der geliebten und medizinisch versorgten Fellnase durch die Rechnung über die angefallenen Behandlungskosten erheblich getrübt wird.
Es kommt immer wieder vor, dass Tierhalter sich weigern, Behandlungskosten zu übernehmen, für die sie vorher keine Kostenfreigabe erteilt haben.
Solche Diskussionen sind für alle Beteiligten höchst frustrierend, aber auch hier ist die Gesetzeslage eindeutig und nimmt uns Tierärzte und auch die Tierhalter in die Pflicht: Solange eine Behandlung aus tiermedizinischer Sicht notwendig ist und Aussicht auf Erfolg hat, verpflichtet uns Tierärzte die Berufsordnung und das Tierschutzgesetz dazu, diese Behandlung vorzunehmen – auch ohne das vorherige Einverständnis des Halters, der oftmals gar nicht so schnell ermittelt werden kann.
Richtige Regelung
Wir halten diese Regelung für absolut richtig, denn wenn es Unklarheiten bezüglich der Kostenübernahme gäbe, würde kein Finder mehr verletzte Fundtiere in die Tierklinik bringen und Tierärzte wären womöglich weniger motiviert, Notfälle zu behandeln, wenn sie Gefahr laufen, auf den oftmals hohen Kosten, insbesondere bei verunfallten Tieren, sitzen zu bleiben.
Wäre für eine Notfallbehandlung erst eine Halterermittlung und die Einholung der Kostenzusage nötig, ginge womöglich wertvolle Zeit verloren, die im schlimmsten Fall über Leben und Tod des Fundtieres entscheidet.
Als Tierhalter können Sie dank der umsichtigen Regelung des Gesetzgebers sicher darauf vertrauen, dass die niedergelassenen Tierärzte und auch wir hier in der Tierklinik für jedes verletzte Fundtier alles tun, was nötig ist, es am Leben zu erhalten und es bestmöglich zu betreuen, bis hoffentlich der Besitzer ermittelt werden konnte.
Und damit Sie als Tierbesitzer die finanziellen Risiken für eventuell notwendige Not-Operationen oder sonstige behandlungsintensive Krankheiten Ihres Vierbeiners überschaubar halten können, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Tierkrankenversicherung.
Tierärztliche Klinik Oberhaching Tierärzte Partnerschaftsgesellschaft
Bajuwarenring 10
82041 Oberhaching
Tel: 089 / 63893020
Email: info@tierklinik-oberhaching.de
Ganz egal ob es um Vorsorge, allgemeine Beratungsfragen – auch zu alternativen Heilmethoden – oder ernsthafte Erkrankungen geht: die Tierklinik Oberhaching ist in jedem Falle die richtige Adresse. Wir kümmern uns um die optimale tiermedizinische Versorgung Ihres Haustieres – seit mehr als 20 Jahren.
Menschlich – professionell – wertschätzend.
Super geschrieben und toller Text..
Bei uns kommen alle Fundtiere sofort ins Tierheim.. wir haben nur 1 Gemeinde wo diese selbst versorgen bzw dafür sorgen möchten alle andere fundtiere werden bei uns abgeliefert, da zu 99% bei uns die Gemeinden keune station/ Zwinger Gehege hätten.
Meine Frage ist es bei euch so üblich das alle Fundtiere an bzw in der Gemeinde abgegeben werden? Da hätte unsere Gemeinde spass.. bzw die wo da Arbeiten und man würde dort das Tier abgeben.
Danke für den Artikel..
Gruss Sabine Ehnle
Liebe Frau Ehnle,
herzlichen Dank für Ihr Lob!
Tatsächlich haben die Gemeinden kaum/keine Unterbringungsmöglichkeiten für die Fundtiere, so dass es in der Praxis darauf hinaus läuft, dass die Fundtiere entweder direkt ans Tierheim verwiesen oder bei einem Tierarzt/in der Tierklinik untergebracht werden, bis sie gesundheitlich so stabil sind, dass sie ins Tierheim umziehen können. Wichtig ist aber eben, dass die Entscheidung darüber von den Gemeinden getroffen werden kann. Wenn ein Fundtier als Notfall bei uns eingeliefert wird, informieren wir beispielsweise die Gemeinde – da muss der Finder sich keine Gedanken darüber machen, zuerst die Gemeinde zu informieren. Dabei könnte wichtige Zeit verloren gehen für die Rettung/Versorgung des Fundtieres.
Wer muss die Rechnung des Tierarztes bezahlen, wenn es sich weder um ein Fundtier, noch um einen Notfall handelt. Meine Katze wurde quasi vor meinem Gartenzau eingepackt und zum Tierarzt gefahren, weil eine Passantin dachte, das Tier findet nicht mehr nach Hause.
Die Katze hatte Durchfall, war aber ansonsten kern gesund. Die Tierärztin hat prompt Blut abgenommen, einen Zahn gezogen und diverse weitere Untersuchungen gemacht. Die Rechnung beläuft sich auf 200 Euro.
Wer muss zahlen?
Liebe Frau Mehringer, vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich muss immer der Besitzer für die Behandlungskosten seines Tieres aufkommen. Wenn das Tier als vermeindlicher Notfall/entlaufenes Tier o.ä. entdeckt und in eine Tierklinik/zum Tierarzt gebracht wird, sind wir Tierärzte dazu verpflichtet, eine Erstuntersuchung zu machen, um uns über den Gesundheitszustandes des Tieres ein Bild zu machen. Ebenfalls müssen & werden wir lebenserhaltende/stabilisierende Maßnahmen einleiten, wenn es sich um einen Notfall handelt und das Tier stationär aufnehmen, bis der Eigentümer ermittelt wurde. Die Kosten für diese Erstbehandlung trägt der Eigentümer, und zwar unabhängig davon, ob das Tier tatsächlich ein Notfall ist oder wie in Ihrem Fall „vor der Haustür“ aufgegriffen wurde. Alle weiteren Maßnahmen (Diagnostik, Behandlungen) werden erst durchgeführt, wenn der zu ermittelnde Eigentümer zugestimmt hat. In Ihrem Fall würden wir sagen, ohne die näheren Umstände zu kennen: die Allgemeinuntersuchung, die stationäre Aufnahme und das Blutbild müssen Sie als Eigentümer tragen, die Zahnextraktion ist aus der Ferne/ohne weitere Infos schwer als „Notfallbehandlung“/Erstdiagnostik zu verstehen. Eventuell ist es auch noch relevant, wie viel Zeit zwischen dem Auffinden Ihrer Katze und der Ermittlung von Ihnen als Eigentümerin vergangen ist und ob der erkrankte Zahn ggf. große Schmerzen beim Tier verursacht hat. Herzliche Grüße aus der Tierklinik Oberhaching
…guten Tag,
ein,durch ein Verkehrsunfall verletzter Hund kommt in die Tierklinik, die Tierklinik verständigt den Halter und fragt an ob man das Tier nicht lieber einschläfern wolle. Die Hundebesitzer sagen nein zur “Einschläferung“ , mittlerweile sind Kosten von ca. 4000€ entstanden und könnten noch steigen. Die Hundebesitzer sind Hartz IV empfänger und können den Betrag vermutlich nicht begleichen. Wer muss die Kosten der Tierklinik übernehmen?
Lieber Herr Ulmer, besten Dank für Ihre Nachricht. Nun sind wir keine Rechtsberater, sondern eine Tierklinik, und können keine rechtssichere Auskunft geben. Aber zur Orientierung würden wir sagen, dass zunächst die Tierbesitzer die Vertragspartner der Tierklinik sind und das Schuldner der Tierarztkosten. Allerdings würden die Tierbesitzer und der Autofahrer, mit dem der Hund kollidiert ist, klären müssen, wer Unfallverursacher ist, denn die Verletzungen des Hundes sind ja bei einem Unfall entstanden, wie Sie schreiben. Ist der Hund vors Auto gelaufen, oder ist das Auto vom Weg abgekommen und hat den Hnd angefahren? Oder saß der Hund im Auto und es kam zu einem Unfall mit einem Unfallgegner? Sind Hund & Herrchen bei jemandem mitgefahren im Auto und dieser hatte einen selbst verschuldeten Unfall ohne Drittbeteiligung? Die Beantwortung dieser Fragen wird darüber entscheiden, ob Schadenersatzansprüche der Hundehalter gegenüber dem Autofahrer bestehen, die sich auf die Tierarztkosten erstrecken, so dass der Hundebesitzer sich die Kosten der TIerklinik vom Unfallgegner wiederholen kann oder nicht. Beste Grüße aus der Tierklinik Oberhaching
Ein informativer Artikel, Danke. Ich habe ihn auf FB geteilt und massig Likes bekommen :).
Das Thema Gesundheit ist zu komplex, als dass es nur eine Methode gibt.
Hallo,
über längere Zeit war ein Hund unterwegs. Nach 2 Monaten wurde er endlich eingefangen.
Der Besitzer wurde ermittelt wollte aber mit dem Hund nichts mehr zu tun haben und hat ihn an den Tierschutz übergeben, die ihn auch gesichert haben. Jetzt muss dieser Hund operiert werden. Wer zahlt die OP? Ich besuche den Hund jeden Tag weil ich ihn gerne adoptieren möchte. Er ist also jetzt ja quasi im Besitz der Gemeinde/Tierschutz und ich habe ihn noch nicht adoptiert. Werde dies aber zeitnah tun. Allerdings erst nach der OP.
Guten Tag,
leider können wir hier keine rechtssichere Antwort geben. Daher würden Sie bitten, Rücksprache mit dem Tierschutzverein zu halten.
Herzliche Grüße vom Team der Tierklinik Oberhaching
Wir haben einen Hund aus dem Tierheim adoptiert und bekommen im Nachhinein von der Tierärztin gesagt, dass unser Hund ein 3/4 Jahr vor der Adoption einen offenen abgebrochenen Zahn hat, der hätte längst gezogen werden müssen. Müssen wir jetzt für die Kosten aufkommen oder muss das Tierheim die Kosten tragen?
Hallo,
leider können wir hier keine rechtssichere Auskunft geben.
Liebe Grüße vom Team der Tierklinik Oberhaching